
Gemeinsam mit unserem Partner JURA DIREKT, einem spezialisierten Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge, informieren wir Sie darüber, wie sich fehlende Vollmachten und Verfügungen auf Ihr privates und geschäftliches Leben auswirken können – und wie Sie rechtzeitig vorsorgen, um sich und Ihre Angehörigen im Ernstfall abzusichern.
Als Kund:innen profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit mit JURA DIREKT. Ihr persönlicher Kontakt begleitet Sie bei allen Fragen rund um die rechtliche Vorsorge – verständlich, rechtssicher und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Serivcehotline für Pflege zu Hause
Legen Sie fest, wer für Sie handeln darf, wenn Sie Ihre Angelegenheiten z.B. durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst regeln können. Ehepartner:innen dürfen das nicht automatisch.
Klare Regelungen geben Ihrer Familie Orientierung und vermeiden Unsicherheiten oder schwierige Entscheidungen in belastenden Situationen.
Über unsere Kooperation mit JURA DIREKT geht Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co. einfach, preiswert und rechtskonform – inklusive umfassendem Notfallmanagement.
Mehr als Vorsorgedokumente: Mit dem TÜV-geprüften Schutzbrief, persönlicher Begleitung und einem erfahrenen Expertenteam profitieren Sie und Ihre Angehörigen von einem umfassenden Vorsorge- und Notfallservice – ein Leben lang.
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Ihre Vertrauensperson handelt in Ihrem Sinne

Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen sicher festgelegt

Ihre minderjährigen Kinder kommen im Ernstfall in vertraute Hände

Sie regeln Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen
| Gesamtvollmacht über Partnerkanzleien der JURA DIREKT | Gesamtvollmacht über Anwalt / Notar vor Ort | Gesamtvollmacht über das Internet 1, eigene Haftung für rechtliche Wirksamkeit | |
|---|---|---|---|
| Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlage | |||
| Berücksichtigung aller Formvorschriften | |||
| Einfache und schnelle Online-Abwicklung mit persönlicher Begleitung | |||
| Fortwährende Haftungsübernahme für Inhalte und Änderungen der Vollmacht | |||
| Durchsetzung der Inhalte ggü. Institutionen (Bank, Gericht, Versicherung) |



Immer dann, wenn Sie Ihre Angelegenheiten selbst nicht erledigen können. Dies kann z. B. aufgrund von Unfall, Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt, kurz- bis mittelfristiger Bettlägerigkeit, Burnout, Kuraufenthalt, längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel wegen komplizierter Brüche oder Operationen), der Fall sein.
Unfall oder Krankheit kann jeden jederzeit ereilen. Eine volljährige Person kann dann nur per Vorsorgevollmacht oder Betreuungs- bzw. Patientenverfügung vertreten werden.
Jeder, der bemerkt, dass Sie in Ihrem Alltag nicht mehr zurechtkommen, kann dem Betreuungsgericht einen Hinweis geben und dadurch ein Betreuungsverfahren einleiten.
Krankenhäuser prüfen meist bei einer stationären Aufnahme präventiv, ob Bevollmächtigte vorhanden sind. Vor einer Operation wird durch den Fragebogen des Berufsverbandes der Deutschen Anästhesisten abgeprüft, ob bevollmächtigte Personen benannt sind. Falls nicht, wird oft vor einer Operation eine Betreuung bei Gericht angeregt, weil immer die Gefahr besteht, dass bei der OP Komplikationen auftreten können.
Juristinnen bzw. Juristen empfehlen eine umfassende Bevollmächtigung, bestehend aus Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht – ggfs. mit gewerblichen Regelungen in einer integrierten Unternehmervollmacht – und einer Sorgerechtsverfügung für Eltern minderjähriger Kinder. Um den Nachlass stressfrei und ohne Streitigkeiten innerhalb der Familie übertragen zu können, empfehlen sie zusätzlich die Erstellung eines Testamentes.
Juristinnen und Juristen warnen davor, seine Vermögenswerte, seine Gesundheit, seine Firma – ja letztendlich sein Leben – einem Formular „zu übergeben“. Das können Sie zwar machen, es wäre jedoch so, als würden Sie Verträge selbst erstellen oder auch Ihr Auto selbst reparieren. Die Verantwortung für das Ergebnis müssen Sie dann leider selbst übernehmen.
Eine rechtskonforme Erstellung Ihrer Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie ausschließlich über Notariate oder Anwaltskanzleien. Unsere kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien bestätigen Ihnen die inhaltliche Korrektheit sowie die Haftung für die Vorsorgedokumente sogar schriftlich.
Krankenhäuser und Gerichte klären bei Notfällen über das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, ob eine bevollmächtigte Person benannt ist oder ob eine Ablehnung einer Ehepartnerin bzw. eines Ehepartners eingetragen ist. Nur wenn für beides keine Eintragung vorhanden ist, wird eine gerichtliche Betreuungsperson bestellt. Die Vollmacht an sich ist nicht hinterlegt. Es sind nur digitale Informationen erfasst.
Innerhalb des JURA DIREKT Service-Schutzbriefes erhalten Sie eine Notfallkarte und zwei Schlüsselanhänger mit einer individuellen personalisierten ID. So können Informationen und Dokumente datenschutzgerecht angefragt werden, ohne dass persönliche Daten direkt auf der Karte aufgedruckt sind. Und das weltweit 24 Stunden, 7 Tage die Woche, an 365 Tagen im Jahr.
Die Nummer der Notfall-Hotline ist auch offiziell in der Registrierung der Vollmachten bei der Bundesnotarkammer hinterlegt. Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer existiert seit 2004 und ist eine Auskunftsdatei für Krankenhäuser und Gerichte.
Mit einer Kontovollmacht dürfen Sie zum Beispiel Kontobewegungen steuern. Eine Kontovollmacht ist jedoch keine vollumfängliche Bank- und Vermögensvollmacht. Im Betreuungsfall steht die Vorsorgevollmacht über der Kontovollmacht. Urteile mehrerer Landesgerichte bestätigten bereits, dass Banken rechtskonforme Vorsorgevollmachten akzeptieren müssen.